Wie man ein Reiseleiter in Südafrika wird

Reiseführer in Südafrika sind einige der wichtigsten Personen in der Reisebranche. Sie interagieren täglich auf persönlicher Ebene mit Touristen, und ein guter Reiseführer kann einen Urlaubsbesuch wirklich unvergesslich machen. In diesem Artikel untersuchen wir, wie man ein Reiseführer in Südafrika wird, was einen guten Reiseführer ausmacht und wie und wo er Arbeit findet.

Was ist ein Reiseleiter?

Als Fremdenführer gilt jede Person, die Personen, die durch einen Ort innerhalb eines Landes reisen oder einen Ort besuchen, gegen Geld- oder andere Belohnungen begleitet und diesen Personen Informationen oder Kommentare zu einem besuchten Ort oder besuchten Gegenständen zur Verfügung stellt. Viele Fremdenführer können ihren eigenen Tourbetrieb auch laufen lassen wünschen, in dem sie Reiseleiter und Reiseveranstalter sind.

Kategorien von Reiseführern

Es gibt drei Kategorien von Reiseführern:
Site Guides – Diese Reiseführer haben die Mindestqualifikation erreicht, um in einem „begrenzten geografischen Gebiet“ zu führen, dh in den Drakensbergen zu wandern, die Schlachtfelder von Natal zu besuchen, eine Tagestour durch Kapstadt zu machen, Soweto zu besuchen;
Provinzführer – sind qualifiziert, Touristen durch eine ganze Provinz zu führen, dh Limpopo oder Gauteng;
Nationale Führer – dürfen Touren durch Südafrika durchführen und alle Provinzgrenzen überschreiten. Diese Führer würden Menschen begleiten, die eine umfassende Tour durch Südafrika machen, sagen, mit dem Bus.

 Reiseleiter in Afrika

Nationale Guides – dürfen Touren durch Südafrika durchführen und dabei alle Provinzgrenzen überschreiten. Diese Führer würden Menschen begleiten, die eine umfassende Tour durch Südafrika machen, sagen, mit dem Bus.

Klassifizierung von Reiseleitern

Abenteuerführer – Führen Sie ein geführtes Abenteuererlebnis durch, z. B. Klettern, Paddeln, Abseilen usw.
Naturführer – Führen Sie ein geführtes Naturerlebnis in Gebieten wie Wildreservaten, Nationalparks, Naturschutzgebieten, Wanderwegen und dergleichen durch.
Kulturführer – Führen Sie eine geführte kulturelle Erfahrung in einem begrenzten geografischen Gebiet durch, z. B. in einem Museum, einer Gemeinde, einem Weingut, einer Stadt oder einer Stadt.

Qualifikationen

Qualifikationen für Fremdenführer werden durch den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) geregelt.

Im NQR sind nur zwei Qualifikationen registriert:

  1. Nationales Zertifikat im Tourismus: Guiding (NQF2)
  2. Nationales Zertifikat im Tourismus: Führung (NQF4)

Beachten Sie, dass kürzlich eine neue NQR 4-Qualifikation registriert wurde, die die Qualifikationen von 20155 ersetzt.

Mehrere Einheitenstandards innerhalb der verschiedenen Spezialisierungsbereiche wurden zu Kompetenzprogrammen zusammengefasst, die sich an Spezialisierungsbereiche richten und sich an Personen richten, die nur den für die Führung erforderlichen spezialisierten Mindestlernbereich absolvieren möchten.

Diese Qualifikationsprogramme werden von CATHSSETA (Behörde für Bildung und Ausbildung im Kultur-, Tourismus-, Gastgewerbe- und Sportsektor) zu Zertifizierungszwecken registriert. Die anwendbaren Einheitenstandards sind im NQR registriert. Um sich als Site Guide mit Spezialisierung auf Kultur-, Natur- oder Erlebnisführung registrieren zu können, benötigen Sie verschiedene Kombinationen von Einheitenstandards. Diese Kombinationsregeln können auf der CATHSSETA-Website unter abgerufen werden www.cathsseta.org.za.

Um sich als provinzieller oder nationaler Führer zu registrieren, benötigen Sie mindestens eine Qualifikation auf NQR–Niveau 4 plus den erforderlichen Einheitenstandard für Ihr Fachgebiet – Sie können diese auch auf der CATHSSETA-Website wie oben angegeben einsehen. Beachten Sie, dass die Anforderungen für die Registrierung von Reiseführern, einschließlich des Lernprogramms oder Kurses, für welche Kategorie von Reiseführern erforderlich sind, in die Zuständigkeit der Provinzregister für Touristenführer fallen.

Ausbildung von Fremdenführern und Gutachtern

Alle Ausbilder und Gutachter von Fremdenführern müssen von CATHSSETA akkreditiert sein, um nach dem national anerkannten Standards and Qualifications Network ausbilden zu können.

Assessoren können keine Zertifikate ausstellen, da sie für / mit einem akkreditierten Schulungsanbieter arbeiten müssen, der dann nach Abschluss des Assessments Zertifikate von CATHSSETA ausstellt. Die Dauer des Kurses, Kursinhalt, Datum und Uhrzeit der Schulung, Gebührenstruktur wird von jedem Schulungsanbieter festgelegt.

Die Leitqualifikationen bestehen aus einer Sammlung von Einheitenstandards oder Bausteinen. Jeder Einheitenstandard repräsentiert das Wissen, das eine Person haben muss, spezifisch für ihren Beruf. Diese Einheitenstandards wurden in enger Abstimmung mit Reiseführern und anderen Interessengruppen entwickelt. Jeder Leitfaden wird anhand dieser Standards bewertet.

Touristenführer können frei wählen, mit welchem Schulungsanbieter oder Gutachter sie zusammenarbeiten möchten. Einzelheiten zu akkreditierten Reiseführerausbildungsanbietern und -gutachtern finden Sie auf der CATHSSETA-Website unter www.cathsseta.org.za oder erhalten Sie, indem Sie ihre Büros unter 011 217 0600 anrufen oder eine E-Mail an senden [email protected] .

Die Anerkennung des vorherigen Lernens (RPL) ist die Art der Bewertung, die für diejenigen verwendet wird, die in der Vergangenheit als nicht registrierte Führer gearbeitet haben, da sie alle Qualifikationen, Arbeitserfahrungen, Lebenskompetenzen usw. berücksichtigt. für eine bestimmte Führung und passt diese in den aktuellen NQR für die Führung. Der Gutachter kann auf die Bereiche / Einheitenstandards hinweisen, denen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Sobald der Fremdenführer dies abgeschlossen hat, muss ein Treffen mit dem Gutachter vereinbart werden, um die Bewertung abzuschließen.

Der Registrierungsprozess

Kein Fremdenführer darf ohne Registrierung arbeiten.

NB: CATHSSETA registriert keine Reiseführer. CATHSSETA akkreditiert Schulungsanbieter, damit sie Guides ausbilden können.

Gemäß dem Tourismusgesetz Nr. 70 von 2000 muss sich jede Person, die als Fremdenführer registriert werden möchte, an den zuständigen Provinzregister wenden.

Um als Fremdenführer in Südafrika registriert zu werden, muss eine Person die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

  • muss mindestens 21 Jahre alt sein;
  • muss südafrikanischer Staatsbürger sein oder im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein;
  • muss eine Ausbildung bei einem von CATHSSETA akkreditierten Schulungsanbieter absolviert haben;
  • muss im Besitz einer gültigen Erste-Hilfe-Bescheinigung einer vom Arbeitsministerium anerkannten Einrichtung sein;
  • 4 Passfotos einreichen;
  • zahlen Sie eine Anmeldegebühr von R240; und
  • müssen bei der Registrierung ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular sowie einen Verhaltens- und Ethikkodex einreichen.

Nachweis der Registrierung

Die alten SATOUR-Abzeichen und ID-Karten wurden am 31.Mai 2002 ungültig. Registrierte Fremdenführer werden jetzt durch neue Ausweise identifiziert, die alle Fremdenführer während der Führung in ihrem Besitz haben müssen. Offizielle Touristenführerausweise müssen auch während der Führung getragen werden. Der Registrar der Provinz stellt neuen Reiseführern erst dann Ausweise und Ausweise aus, wenn ihr Antrag auf Registrierung als Fremdenführer genehmigt wurde. Die ID-Karten zeigen die Kategorie der Führung, die Regionen, für die der Fremdenführer für kompetent befunden wurde, sowie Spezialitäten, die der Führer besitzen könnte. Die ID-Karten sind sehr wichtig, da die verschiedenen Polizeibehörden die Touristenführer auffordern, diese bei Stichprobenkontrollen der Touristenführer in verschiedenen Teilen Südafrikas vorzulegen, um illegale / nicht registrierte Touristenführer zu identifizieren.

Erneuerung der Registrierung

Jede Person, die als Fremdenführer registriert ist, kann vor Ablauf des Zeitraums, für den sie registriert ist, beim Registrar der Provinz die Erneuerung ihrer Registrierung beantragen, und ihre Registrierung wird nach Einreichung der Antragsformulare und anderer Dokumente und der Zahlung von R240 erneuert. Eine vollständige Liste der Provinzregistrare finden Sie in der Tabelle am Ende dieses Artikels.

Nichteinhaltung

Wenn ein Fremdenführer die NDT-Registrierung und den CATHSSETA-Akkreditierungsprozess nicht abschließt, aber weiterhin führt, wird dieser Fremdenführer strafrechtlich verfolgt. Gegen illegale Führer können Geldstrafen von bis zu R1 000 verhängt werden. Betreiber, die illegale Führer verwenden, können mit einer Geldstrafe von bis zu R10 000 belegt werden. Das Verfahren zur Einreichung von Beschwerden über nicht registrierte / illegale Führer sowie registrierte / legale Führer ist im Second Tourism Amendment Act von 2000 beschrieben. Kopien davon können bei den NDT-Büros oder bei jedem der Provinzstandesämter bezogen werden.

Ethikkodex für Reiseführer

Ein professioneller Reiseführer muss sich an den Ethikkodex für Reiseführer halten. Der Kodex besagt, dass ein Leitfaden:

  • Sie sollen willkommen heißen und Begeisterung für Südafrika zeigen.
  • Zeigt jederzeit die Bereitschaft, allen Touristen eine optimale Unterstützung und einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten, und gibt Touristen die Möglichkeit, das gewünschte Ziel zu genießen oder zu besuchen.
  • Darf in keiner Weise bei der Erbringung von Dienstleistungen für Touristen aus irgendeinem Grund diskriminieren, z. B. aufgrund von Rasse, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, körperlicher Herausforderung, Alter usw.
  • Ist unparteiisch, unvoreingenommen und positiv und vertritt Südafrika objektiv.
  • Muss jederzeit angemessen gekleidet und vorzeigbar sein.
  • Jederzeit pünktlich, zuverlässig, ehrlich, gewissenhaft und taktvoll sein.
  • Muss ein verantwortungsbewusster Fahrer sein, wenn er als Führer fährt.
  • Führt das Programm/ die Reiseroute einer Tour nach besten Kräften durch und ist dem Unternehmen / der Organisation, das / die er / sie vertritt, treu.
  • Gehen sensibel und verantwortungsvoll mit Konflikten um.
  • Muss jeden Vorfall von Verletzung oder Tod einer nahe gelegenen Tourismusbehörde oder Polizeistation melden.
  • Muss sachkundig sein und Touristen unterstützen und ihnen keine irreführenden Informationen zur Verfügung stellen.
  • Konsultiert die zuständigen Behörden, wenn sie mit den von einem Touristen angeforderten Informationen nicht vertraut sind oder diese nicht bereitstellen können, um Unterstützung.
  • Darf während des Dienstes zu keinem Zeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen und darf einem Kunden keine Medikamente ohne angemessene ärztliche Beratung verabreichen.
  • Wird niemals um Kunden oder Trinkgelder bitten.
  • Ist jederzeit um die Sicherheit des Touristen besorgt.
  • Trägt das entsprechende Touristenführerabzeichen und seine Registrierungskarte.
  • Behandelt alle Menschen, Kulturen und die Umwelt mit Respekt.

Internationale Erklärung für Reiseführer auf der ganzen Welt

Auf der 15. Internationalen Touristenführerkonferenz der World Federation of Tourist Guides Association, die kürzlich in Macau, China, stattfand, wurde die Internationale Erklärung von Macau für Reiseführer auf der ganzen Welt 2013 unterzeichnet.

FÜHRER VERBAND LINKS:

Cape Tourist Guides Association
www.ctga.org.za Feldführer Vereinigung des südlichen Afrikas
www.fgasa.co.za Gauteng Guides Association
www.guidessa.org KwaZulu-Natal Tourist Guides’Association
https://www.zulu.org.za/tourist-guides Nelson Mandela Bay Tourist Guide Association
http://www.highwinds.co.za Off-Road-Führer und Reiseveranstalter von Südafrika
www.fsatga.org / Provincial Tourist Guides Association of KwaZulu-Natal Schlachtfelder Region
www.battlefieldsregionguides.co.za

Fazit

Reiseführer sind die Botschafter der südafrikanischen Tourismusbranche. Sie sind oft die erste und immer die letzte Person, mit der Touristen in Kontakt kommen, und sind daher dafür verantwortlich, bleibende Eindrücke und schöne Erinnerungen an das Land zu schaffen.

Werden die Fremdenführer in diesem Fall entsprechend ihrer Bedeutung in der touristischen Wertschöpfungskette vergütet? Viele Reiseführer sagen, dass sie es nicht sind, aber einige Reiseveranstalter argumentieren, dass die Vergütung eines Reiseführers im Verhältnis zu seiner Erfahrung, Qualifikation und Eignung stehen sollte.

Liste der Kontaktdaten der südafrikanischen Provinzregistrare

1. Limpopo
Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung, Umwelt und Tourismus
Kanzler: Moses Ngobeni
Tel: (015) 293 8510
Zelle: 082 800 2666
Fax: (015) 291 1085
Post: P / BAG X 9486, POLOKWANE, 0700
E-Mail: [email protected]

2. Mpumalanga
Mpumalanga Tourismus und Parks Agentur
Registrar: Musa Mahlangu
Tel: (013) 759 5328
Fax: 086 603 6766
Post: P / BAG X 11338, NELSPRUIT, 1200
Email: [email protected]

3. Gauteng
Gauteng Tourism Authority
Registrar: Mpho Moeti
Tel:(011) 085 2101
Zelle: 082 803 1124
Fax: 086 609 3941
Post: POSTFACH 155
E-Mail: [email protected]

4. KwaZulu-Natal
Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung und Tourismus
Registrar: Peggy Dlamini
Tel: (033) 264 9324
Zelle: 082 952 7575
Fax: (033) 264 9316
Physische Adresse: 217 Burger Street, Calder Street, PMB, 3201
E-Mail: [email protected]

5. Nordwesten
Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung und Tourismus
Registrar: Bella Gumede
Tel: (018) 387 7883
Zelle: 082 674 1788
Fax: (018) 387 7886
Post: P/BEUTEL X 15, MMABATHO,2735
E-Mail: [email protected]

6. Eastern Cape
Eastern Cape Tourism Board
Registrar: Thembeka Mbanga
Tel: (043) 701 9645
Zelle: 082 771 3462
Fax: (043) 701 9600
Post: POSTFACH 18373, QUIGNEY, 5211
E-Mail: [email protected]

7. Western Cape
Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Tourismus
Registrar: Leigh Pollio (Acting)
Tel: (021) 483 9130
Fax: (021) 483 8754
Post: P.O. BOX 979, CAPE TOWN, 8000
E-Mail: [email protected]

8. Nordkap
Ministerium für Tourismus, Umwelt und Naturschutz
Registrar: Andries Mokgele
Tel: (053) 830 4875
Zelle: 084 689 7251
Fax: (053) 830 4889
Post: P / BAG X 6102, KIMBERLEY,8300
Email: [email protected]

9. Freistaat
Ministerium für Tourismus, Umwelt und Wirtschaft
Kanzler: Mfundo Ngcangca (Handeln)
Tel: (051) 400 9598
Zelle: 082 773 8275
Fax: (051) 400 9590
Post: P/BAG X 20801, BLOEMFONTEIN, 9300
E-Mail: [email protected]

10. Nationales nationales Tourismusministerium
Post: P / BAG X424, PRETORIA, 0001
Nationaler Registrar: Victor Tharage
Tel: (012) 444 6478
E-Mail: [email protected]

Direktor – Fremdenführer: Uveshnee Pillay
Tel: (012) 444 6386
E-Mail: [email protected]

Informationen zusammengestellt mit Anerkennung an Adventure Qualifications Network – www.adventurequalifications.wordpress.com und das südafrikanische Ministerium für Tourismus – Tourist Guiding.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.