So beantragen Sie eine Carte de Séjour in Frankreich

Da in Frankreich lebenden Briten empfohlen wird, vor dem Brexit eine Carte de Séjour zu beantragen, müssen Sie Folgendes wissen, wie und wo sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können

Für in Frankreich lebende Briten ist es nach dem Brexit obligatorisch, eine Carte de Séjour-Aufenthaltserlaubnis zu besitzen, entweder ab dem 30.März 2019, wenn es keinen Deal gibt, oder ab dem Ende der Übergangszeit (31 Dezember 2020) Wenn ein Deal vereinbart wird, bleiben laut Kampagnengruppe in Frankreich zusammen. Zusammen mit dem französischen Innenministerium und der britischen Botschaft empfiehlt die Gruppe, dass in Frankreich lebende Briten eine Carte de Séjour beantragen, bevor dies erforderlich wird, da dies dazu beitragen wird, die Dinge nach dem Brexit zu vereinfachen. Derzeit sind Briten, die in Frankreich leben, als britische und damit EU-Bürger nicht verpflichtet, eine Carte de séjour zu haben, solange sie ihre ‚Vertragsrechte‘ ausüben. Frankreich ist das einzige EU27-Land, in dem EU-Bürger, die aus einem anderen Land umziehen, ihre Anwesenheit in Frankreich nicht offiziell registrieren müssen. Sie können eine befristete Carte de Séjour beantragen, die Sie für die ersten fünf Jahre abdeckt, oder eine Carte de Séjour permanent, wenn Sie länger als fünf Jahre legal in Frankreich gelebt haben. Die Beantragung einer Carte de séjour ist kostenlos.

WO BEWERBEN

Sie müssen Ihre Bewerbung bei der Préfecture stellen, die die Abteilung abdeckt, in der Sie leben. Besuchen Sie die Website Ihrer Préfecture, um Anweisungen zu erhalten – diese finden Sie unter dem Namen Ihrer Abteilung, gefolgt von .gouv.fr (zum Beispiel www.dordogne.gouv.fr ) und klicken Sie auf den Abschnitt ‚Accueil des etrangers‘.

WAS SIE ANWENDEN MÜSSEN

Resident für weniger als fünf Jahre

Wenn Sie beschäftigt sind, benötigen Sie:

– ein Reisepass

– drei Identitätsfotos

– Adressnachweis (Nachweis des Hauseigentums oder Ihres Mietvertrags zusammen mit Stromrechnungen)

– Nachweis des Wohnsitzes

Wenn Sie selbstständig sind, benötigen Sie:

– einen Reisepass

– drei Identitätsfotos

– Adressnachweis

– Nachweis der Selbständigkeit (z. Sozialversicherungssystem, Kopie Ihrer Registrierung bei der Chambre de Commerce)

Wenn Sie nicht wirtschaftlich aktiv sind (im Ruhestand oder nicht arbeiten), benötigen Sie:

– ein Reisepass

– drei Identitätsfotos

– Adressnachweis (Nachweis des Hauseigentums oder Ihres Mietvertrags zusammen mit den Stromrechnungen)

– Nachweis der Krankenversicherung

– Nachweis eines Einkommens, um nachzuweisen, dass Sie ‚autark‘ sind, um nicht als ‚unzumutbare Belastung‘ angesehen zu werden.

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Seit mehr als fünf Jahren in Frankreich ansässig

Wenn Sie seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Frankreich ansässig sind, können Sie eine Carte de séjour Permanent beantragen, mit der Sie in Frankreich leben können, ohne alle Bedingungen erfüllen. Die Karte ist kostenlos, 10 Jahre gültig und erneuerbar. Sie benötigen:

– ein Reisepass

– drei Identitätsfotos

– Adressnachweis

– Nachweis über einen fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Frankreich

– Nachweis über einen rechtmäßigen Aufenthalt (d. h. (Freizügigkeit /Vertragsrechte) für fünf Jahre

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Regierung

Wenn ein Austrittsabkommen vereinbart wird, bleiben Aufenthaltskarten, die vor März 2019 erworben wurden, während der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 gültig. Danach müssen sie gegen eine neue Karte eingetauscht werden, die im Austrittsabkommen vorgesehen ist. Nach der Ablehnung des Brexit-Deals von Theresa May durch das britische Parlament in der vergangenen Woche hat der französische Premierminister Édouard Philippe einen 50-Millionen-€-Plan für einen No-Deal-Brexit ausgelöst, der Investitionen in Grenzkontrollpunkte und die Einstellung von 600 zusätzlichen Regierungsangestellten beinhalten würde. Das Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das es der französischen Regierung ermöglichen würde, Notmaßnahmen per Dekret zu verhängen, um die Folgen eines No-Deal-Brexit zu bewältigen, einschließlich Maßnahmen zur „Stabilisierung“ der Aufenthalts-, Arbeits- und Sozialrechte britischer Staatsbürger in Frankreich, die 12 Monate Zeit hätten, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

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