Flüssigkeiten im Handgepäck – Flughafen Pisa

Einschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck

Während es keine Beschränkungen für die Menge der LAGs (Flüssigkeiten, Gele, Aerosole, Pasten, Lotionen, Schäume, Cremes, Marmeladen, Flüssig- /Feststoffmischungen und andere Gegenstände ähnlicher Konsistenz) gibt, die im aufgegebenen Gepäck verstaut werden dürfen, dürfen nur geringe Mengen als Handgepäck mit an Bord genommen werden. Solche LAGs sollten in Behältern transportiert werden, die in einem einzigen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt sind, der nicht größer als 1 Liter ist (z. B. ungefähr 18 cm X 20 cm).

Jeder Behälter sollte ein Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml haben und alle Behälter sollten bequem in den versiegelten Plastikbeutel passen.
Jeder Passagier (einschließlich Kleinkinder) darf nur einen solchen Beutel mit Flüssigkeiten mitführen. Die Tasche muss bei der Sicherheitskontrolle zur Untersuchung vorgelegt werden (siehe Abbildung).

Regole liquidi nel bagaglio a mano eng

Einige LAGs sind in größeren Mengen über der 100-ml-Grenze zulässig, unterliegen jedoch der Authentifizierung:

  • medikamente und spezielle Diätprodukte, die während der Reise unbedingt erforderlich sind, begleitet von der entsprechenden ärztlichen Verschreibung;
  • Lebensmittel für Kinder (bis 10 Jahre), die für die Reise von entscheidender Bedeutung sind. Diese Gegenstände können zusätzlichen Sicherheitskontrollen unterliegen;
  • duty-Free-LAGs und Quittungen, die von einem Flughafen oder einer Fluggesellschaft gekauft wurden, wurden zum Zeitpunkt des Kaufs in einem Sicherheitsbeutel mit rotem Rand (STEB) versiegelt. Diese Gegenstände müssen möglicherweise von den Sicherheitsbeamten überprüft werden. Der Sicherheitsbeutel muss bis zum endgültigen Bestimmungsort versiegelt bleiben.

Alle anderen LAGs sollten in das aufgegebene Gepäck gepackt und eingecheckt werden. LAGs in beliebiger Höhe können weiterhin im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, sofern von den Beförderern nichts anderes angegeben ist.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.enac.gov.it.

Ab dem 31.Januar 2014 müssen die oben genannten LAGs, die von Mengenbeschränkungen ausgenommen sind, an den Kontrollpunkten des Flughafens separat überprüft werden, indem spezielle Flüssigexplosionsdetektionssysteme (LEDS) verwendet werden.

Um die Sicherheitsüberprüfung zu beschleunigen:

  • legen Sie Ihre LAGs getrennt von anderem Handgepäck zur Überprüfung bei der Sicherheitskontrolle vor
  • Die Sicherheit kann verlangen, dass Flaschen oder Behälter zur Überprüfung geöffnet werden

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