Zu zahlende Provision als Prozentsatz des Nettogewinns (mit Abbildung)

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In vielen Fällen haben leitende Angestellte eines Unternehmens Anspruch auf Provision aus dem Nettogewinn des Unternehmens. Diese Provision kann ein fester Prozentsatz des Nettogewinns sein, bevor eine solche Provision erhoben wird, oder ein fester Prozentsatz des Nettogewinns nach einer solchen Provision. Die zu zahlende Provision wird der Sollseite des Gewinns und Verlusts gutgeschrieben und dem betreffenden Beamten gutgeschrieben.

Illustration:

Der Nettogewinn eines Unternehmens beträgt Rs. 2,200.

Der Manager der Firma hat Anspruch auf 10% Provision auf den Nettogewinn (a) vor der Erhebung dieser Provision (oder) (b) nach Erhebung dieser Provision.

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Berechnen Sie die Höhe der Provision.

Lösung:

(a) Vor der Erhebung der Provision beträgt der Nettogewinn Rs. 2.200

Die Höhe der Provision = 2.200 x 10/100 = Rs 220

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( b) Zu zahlende Provision = 10% auf den Nettogewinn (nach Erhebung der Provision)

Wenn der Nettogewinn Rs beträgt. 100, Kommission zahlbar = Rs. 10

Somit Gewinn vor Erhebung der Provision = 100 + 10 = 110

Von Rs. 110, Rs. 10 ist Provision zahlbar und der Restbetrag Rs. 110- Rs. 10 = Rub. 100 ist der Gewinn, der nach Erhebung der Provision übrig bleibt.

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Hier Rs. 2.200 ist gleich 110%

Daher 10% = 2.200 / 110 x 10 =Rs. 200

Bei der Überprüfung erhält der Manager 10% Provision auf den Nettogewinn, nachdem ein solcher Betrag berechnet wurde:

Also Prozentsatz der Provision = 200/2.000 x 100 = 10%

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