Wenn Sie das Haus verlassen haben, weil die Beziehung zu Ihrem Elternteil oder verantwortlichen Erwachsenen zusammengebrochen ist oder Sie keinen Elternteil oder Erziehungsberechtigten haben, sollte dies Sie nicht daran hindern, Ihre Ausbildung fortzusetzen. Sie können wählen, an der gleichen Schule zu bleiben und können dies tun und als unabhängiger Minderjähriger bezeichnet werden.
Sie können sich an einer anderen Schule einschreiben, weil Sie an einem anderen Ort als Ihre Eltern leben. Sie können sich einschreiben, ohne dass Ihre Eltern unterschreiben müssen, wenn Sie als unabhängiger Minderjähriger bezeichnet werden.
Sie können in jedem Alter als unabhängiger Minderjähriger bezeichnet werden, der Schulleiter muss jedoch davon überzeugt sein, dass Sie in der Lage sind, Ihre eigenen Entscheidungen in Bezug auf:
- Die Bildungsprogramme an der Schule.
- Die administrativen Anforderungen der Schule.
Bevor der Schulleiter Sie als unabhängigen Minderjährigen bezeichnen kann, muss er das Bestehen oder Fehlen einer Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Elternteil oder verantwortlichen Erwachsenen und die Art dieser Beziehung berücksichtigen und sich davon überzeugen, dass keine Arbeitsbeziehung zwischen Ihnen und Ihren Eltern oder verantwortlichen Erwachsenen besteht.
Wenn Sie als unabhängiger Minderjähriger bezeichnet werden, diese Entscheidung:
- Muss schriftlich erfolgen und auf Ihrer Einschreibung vermerkt sein.
- Gilt nur in Bezug auf diese Schule.
- Hat keine Wirkung, wenn Sie nicht mehr an der Schule eingeschrieben sind.
- Ist vom Auftraggeber mindestens alle 6 Monate zu überprüfen.
- Kann vom Auftraggeber jederzeit überprüft oder widerrufen werden.