Wie viel kann meine Miete steigen?

In den meisten Fällen kann Ihr Vermieter Ihre Miete nur um einen Prozentsatz erhöhen, der als „Richtlinie“ bezeichnet wird.

Die Mieterhöhungsrichtlinie

Die Richtlinie wird von der Regierung festgelegt. Bis Ende August gibt die Regierung die Richtlinie für das nächste Kalenderjahr bekannt.

Für das Jahr 2021 beträgt der Richtwert 0% und für 2020 2,2%.

Mieterhöhungsstopp 2021

Die Mieterhöhungsrichtlinie für das Jahr 2021 liegt bei null Prozent. Dies bedeutet, dass Ihr Vermieter Ihre Miete vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 überhaupt nicht erhöhen kann.

Ihr Vermieter darf Ihnen im Jahr 2021 eine Mieterhöhungsmitteilung erteilen, die Erhöhung kann jedoch nicht vor dem 1. Januar 2022 beginnen. Die Richtlinie für 2022 wird 1,2% betragen.

Dieser Mietstopp gilt auch für neue Einheiten, die normalerweise nicht unter die Richtlinie fallen.

Das Einfrieren gilt auch für Mieter, die einkommensorientierte Miete zahlen, und für diejenigen, die „Marktmiete“ in Gemeinschafts- oder geförderten Wohnungen zahlen.

Ihr Vermieter muss zwischen den Erhöhungen ebenfalls 12 Monate warten. Und Ihr Vermieter muss Ihnen mindestens 90 Tage vor Mieterhöhung schriftlich Bescheid geben.

Und die Richtlinie gilt möglicherweise nicht für einige neue Einheiten oder Einheiten in neuen Gebäuden oder Neubauten. Weitere Informationen dazu gibt es im ersten Schritt.

Oben-Richtlinienerhöhungen

Ihr Vermieter kann beim Vermieter- und Mieterbeirat die Genehmigung beantragen, die Miete um mehr als die Richtlinie zu erhöhen.

Ausnahmen

Diese Mietregeln gelten nicht für einige Mieteinheiten. Wenn Sie beispielsweise in geförderten Wohnungen wohnen oder eine Küche oder ein Badezimmer mit Ihrem Vermieter oder dessen Familie teilen, gelten diese möglicherweise nicht.

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