Eine Umweltprüfung der Phase 1 reicht in den meisten Fällen für ein Jahr. Der Ablauf hängt jedoch auch vom Zweck des Berichts und den Ereignissen ab, die auf dem Grundstück stattfinden. Zum Beispiel können sich ändernde Industriestandards, neue Umweltbedingungen und die CERCLA-Verjährungsfristen eine Phase-1-ESA in kürzerer Zeit obsolet machen. Aktualisiert Oktober 18, 2021.
Ablauf der Phase-1-Umweltprüfung durch Regeländerungen
Aktualisieren einer Phase-I-Umweltstandortbewertung
Das Wiederholen einer Phase-1-ESA nach Ablauf ist eine Option. Die Aktualisierung einer aktuellen Phase-1-ESA kann jedoch eine schnellere und kostengünstigere Strategie sein. Die Aktualisierung einer Phase-1-ESA umfasst mindestens die Neuordnung potenziell veralteter Komponenten der Bewertung, deren detaillierte Überprüfung und die Durchführung einer weiteren Inspektion vor Ort. Letztendlich bereiten die Umweltfachleute einen neuen Entwurf vor, der die nicht veralteten Ressourcen von früher sowie die neuen Informationen verwendet.
SBA Ablaufdatum für ein Jahr
Die Small Business Administration unterhält intern ihre eigenen „SBA“ -Verfahren und -Richtlinien für Kreditgeber.“ Dementsprechend ist, wenn ein Darlehen mit Gewerbeimmobilien besichert ist, ein gewisses Maß an begrenzter Umweltverträglichkeit erforderlich. Zweitens, wenn die Immobiliennutzung „umweltsensibel“ ist, muss der Umweltbewertungsprozess der Phase I beginnen. Andernfalls können die Antragsteller nur mit einem Umweltfragebogen fortfahren. Vor allem akzeptiert die SBVG Umweltverträglichkeitsprüfungen der Phase I nur innerhalb eines Jahres nach dem Produktionsdatum.
Ablauf des Haftungsschutzes
Gemäß dem Comprehensive Environmental Response, Compensation and Liability Act (CERCLA) kann eine konforme Phase-1-ESA unschuldige Landbesitzer bei der Haftung unterstützen. Dieser Vorteil gilt für qualifizierte Benutzer von Berichten mit ASTM-konformen Phase-1-ESA-Berichten. Der CERCLA-Haftungsschutz erlischt jedoch nach 180 Tagen. Für Rechtsberatung zum ESA-Haftungsschutz der Phase 1 über CERCLA empfiehlt Geo Forward, dass sich Benutzer an einen Umweltanwalt wenden.
Verfall aufgrund von Landnutzungsbedingungen
In einigen Fällen stellt die bestehende und laufende Landnutzung von Immobilien eine anerkannte Umweltbedingung (Recognized Environmental Condition, REC) dar. Auch nach Abschluss eines ESA-Berichts. Zum Beispiel kann eine Tankstelle kontinuierlich arbeitende unterirdische Lagertanks (UST) haben, die jederzeit auslaufen können. Obwohl der Boden möglicherweise während einer kürzlich durchgeführten Phase-2-Umweltverträglichkeitsprüfung getestet wurde, ist es möglich, dass nach der Bewertung eine Freisetzung erfolgt. Infolgedessen unterliegt die Gültigkeit eines Umweltstandortbewertungsberichts an aktiven Tankstellen strengeren Einschränkungen.
Ablauf nach Standards & Aktualisierung der Screening-Ebene
Die ASTM-Standards für eine Phase-1-Umweltstandortbewertung unterliegen regelmäßig Aktualisierungen. Folglich machen Änderungen der internationalen Standards alle früheren Berichte obsolet. In ähnlicher Weise unterliegen auch die Screening-Werte für unterirdische Verunreinigungen Änderungen. Bei jeder Aktualisierung der staatlichen oder bundesstaatlichen Umweltvorschriften werden die Schlussfolgerungen und Empfehlungen aller früheren Phase-1-ESA obsolet.
Wie lange ist eine Phase-1-Umweltprüfung gut für
Wie lange ist ein Phase-1-Umweltbericht insgesamt gut?
Die Bestimmung, wie lange eine Phase-1-ESA gut ist, hängt letztendlich vom Zweck des Berichts und den Ereignissen ab, die auf dem Grundstück stattfinden. Zum Beispiel läuft eine Phase 1 ESA für Small Business Administration Darlehen nach einem Jahr ab. Der CERCLA-Haftungsschutz kann jedoch innerhalb von 180 Tagen ablaufen.
Ab 2021 gilt die typische Verwendung für eine Phase-1-Umweltstandortbewertung für etwa ein Jahr. Obwohl die Haltbarkeit einer Phase-1-Umweltstandortbewertung auch in Abhängigkeit von regelmäßigen Aktualisierungen der ASTM-Standards und der regulatorischen Screening-Levels variieren kann. Infolgedessen können solche Änderungen dazu führen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Phase 1 aufgrund der Kompromittierung „aller geeigneten Anfragen“ sofort abläuft.“