Der Hit „… Baby One More Time“ aus den 90er Jahren wurde wohl schon millionenfach im Radio gedreht. Aber glaubst du, Britney Spears hat irgendwelche Aufführungsgebühren für diese Hörspiele verdient?
Kein Cent!
Ken Consor von Songtrust hat einen großartigen Artikel mit dem Titel „What you didn’t know about radio royalties“ geschrieben, in dem er einen der am häufigsten missverstandenen Aspekte des Musikverlags anspricht:
Wenn wir über Musikverlage sprechen, müssen wir immer zwischen Songwriter und Künstler unterscheiden. Für die meisten der Billboard Hot 100 schrieb der Künstler den Hit nicht selbst. Sie verwendeten entweder ein Team von Songwritern oder ’schneiden‘ (aufgezeichnet) jemand anderes Zusammensetzung vollständig. In unserem Beispielfall schrieb Britney nichts von dem Song. Es wurde von einem der wichtigsten und erfolgreichsten Songwriter unserer Generation, Max Martin, geschrieben.
Lizenzgebühren und Radio:
Ken erklärt weiter:
Radio Airplay gilt als öffentliche Aufführung. Öffentliche Auftritte generieren Performance-Tantiemen für Songwriter, die von den Profis (ASCAP, BMI oder SESAC) gesammelt werden. In den USA zahlen terrestrische Sender (AM- oder FM-Sender) keine Interpreten oder Urheberrechtsinhaber von Tonaufnahmen; Sie zahlen nur die Songwriter.
Also, für jedes Mal, wenn „…Baby One More Time“ im Radio spielt – Max Martin und sein Verlag erhalten Performance-Tantiemen von ASCAP (Max’s PRO). Der Darsteller Britney verdient jedoch keine Lizenzgebühren.
(Hinweis: Einige andere Lizenzgebührenquellen, einschließlich Internetradio, zahlen Interpreten und Urheberrechtsinhaber von Tonaufnahmen. Wenn Sie ein Aufnahmekünstler oder Urheberrechtsinhaber sind, sollten Sie sich bei SoundExchange registrieren, um Lizenzgebühren aus diesen Quellen zu sammeln.)