Der Begriff ‚registrierter Züchter‘ bedeutet im Allgemeinen eine der folgenden Bezeichnungen:
Registrierung bei einem Zuchtverein oder -verband
Hunde- und Katzenzüchter werden oft als ‚registrierte Züchter‘ bezeichnet, wenn sie Mitglieder eines Zuchtverbandes oder -vereins (der ein Zuchtbuch oder -register betreibt) oder eines anderen Züchterverbandes sind.
Ordnungsgemäß bei der zuständigen örtlichen Behörde registriert
Die Begriffe ‚registrierter Züchter‘ oder ‚anerkannter Züchter‘ können auch verwendet werden, um sich auf die Registrierung bei der zuständigen örtlichen Behörde zu beziehen. Dies variiert in verschiedenen Gerichtsbarkeiten (z. B. haben einige Gerichtsbarkeiten ein obligatorisches Hundezüchterregister), daher sollten Sie sich bei der zuständigen örtlichen Behörde erkundigen.
Die Registrierung bei einem Verband / Verein oder einer örtlichen Behörde bedeutet nicht unbedingt, dass ein Züchter verantwortlich ist oder gute Tierschutzstandards erfüllt.
RSPCA Australia befürwortet ein obligatorisches Registrierungs- und Lizenzsystem sowie verbindliche Standards für die Durchführung der Hunde- und Katzenzucht ohne Ausnahme. RSPCA Australia unterstützt die obligatorische Anzeige von Züchterregistrierungs- / Lizenznummern am Point of Sale und in allen Anzeigen.
Weitere Informationen finden Sie im RSPCA online Smart Puppy and Dog Buyer’s Guide und in den unten beigefügten Broschüren.
Die hier präsentierten Informationen sind nicht als Rechtsberatung gedacht und Sie sollten sich von der zuständigen Behörde und / oder einem Anwalt über Ihre individuellen Umstände beraten lassen.