UMSATZSTEUER IN ITALIEN: ALLES, WAS SIE ÜBER IVA WISSEN MÜSSEN

Wie es geht
Wenn Sie ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen haben, müssen Sie jedes Quartal Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuerbücher einreichen und bezahlen. Im Allgemeinen ist jede natürliche oder juristische Person, die Waren oder Dienstleistungen in Italien verkauft, mehrwertsteuerpflichtig.

Wenn Sie ein rechtmäßig in Italien niedergelassenes Unternehmen oder eine Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens in Italien sind, müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn Ihrer Tätigkeit für Mehrwertsteuerzwecke mit dem Formular AA7/10 beim Finanzamt (Agenzia delle Entrate) anmelden.

Nur wenn Sie eine natürliche Person sind, die gelegentlich einen Artikel verkauft oder eine Dienstleistung in Italien erbringt, fallen Sie nicht in den Geltungsbereich der Mehrwertsteuer und müssen sich nicht um die Mehrwertsteuerregistrierung kümmern.

Einige Kategorien sind von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit, wie die Freiberufler in Italien im sogenannten „Regime forfetario“ und die Arbeitnehmer im „regime dei minimi agricolo“.

Wenn Sie nicht ansässig sind und Waren direkt online an den Verbraucher verkaufen, sollten Sie das ANR /3-Formular ausfüllen, um sich für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren, und es an die Agenzia senden
In diesem Fall sollten Sie es über einen Kurier senden:

  • eine Kopie Ihres Personalausweises
  • eine kürzlich von Ihrer nationalen Handelskammer veröffentlichte Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie in Ihrem Land mehrwertsteuerpflichtig sind. Es sollte auch der Name des gesetzlichen Vertreters enthalten sein
  • Die ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • eine Selbsterklärung über die Geschäftstätigkeit, die Sie in Ihrem Land ausüben, und die Geschäftstätigkeit, die Sie in Italien ausüben werden.

Auf diese Weise können Sie sich auf der Website des Finanzamts registrieren, damit Sie die erforderlichen Anmeldeinformationen erhalten, um Ihre Mehrwertsteuer einzureichen und Ihre Zahlungen online zu senden.

Wann zahlen Sie Mehrwertsteuer?
Die Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer sind unten aufgeführt:

  • 1. Quartal fällig am/vor dem 16.Mai
  • 2. Quartal fällig am/vor dem 16.August
  • 3. Quartal fällig am/vor dem 16.November
  • 4. Quartal fällig am/vor dem 16.März (des Folgejahres)

Beachten Sie, dass Sie, wenn der Jahresumsatz Ihres Unternehmens, das Waren und Dienstleistungen verkauft, 700.000 € oder 400.000 € übersteigt, wenn Sie nur Dienstleistungen erbringen, Ihre Mehrwertsteuer monatlich deklarieren und bezahlen sollten.

Sind weitere Umsatzsteuern fällig?
Für weitere Informationen und je nach Ihrem rechtlichen Status können andere Steuern fällig werden. Diese können auch je nach den Produkten oder Dienstleistungen, die Sie in Italien verkaufen möchten, oder nach der Höhe des Einkommens, das Sie erzielen, variieren.
Denken Sie daran, dass internationale Operationen ohne Mehrwertsteuer sind. Wenn der Verkauf jedoch innerhalb der EU erfolgt, müssen Sie das INTRASTAT-Modell einreichen.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel über Einkommensteuern in Italien.
Wenn Sie ein Unternehmen in Italien eröffnen möchten, lesen Sie den Artikel über Freelancing italy oder schauen Sie sich das Video unten an.

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