Wie viel zahle ich?
Altes Polizeirentensystem: 12,2% Ihres Gehalts jeden Monat Neues Polizeirentensystem: 10,5% Ihres Gehalts jeden Monat
Was ist die maximale Rente, die ich bekommen kann?
Altes Polizeirentensystem: 2/3. Endgehalt, mit der Möglichkeit, einen Teil der Rente gegen einen Pauschalbetrag einzutauschenneues Polizeirentensystem: 1/2 Endgehalt zuzüglich eines festen Pauschalbetrags in Höhe des vierfachen der Rente, mit der Möglichkeit, einen Teil oder den gesamten Pauschalbetrag gegen eine zusätzliche Rente einzutauschen.
Worauf basiert mein endgültiges Gehalt?
Alterssicherungssystem der Polizei: Höchstes Ruhegehalt in jedem der letzten drei Jahre.Neues polizeiliches Rentensystem: Die Verdienste der letzten zehn Jahre werden berücksichtigt.
Wie lange muss ich dienen, um die maximale Rente zu erhalten?
Altes Polizeirentensystem: 30 Jahre.Neues Polizeirentensystem: 35 Jahre.
Was ist das früheste Alter, in dem ich meine Rente beziehen kann?
Alte Polizeirente:
- Nach 30 Jahren Dienst – das früheste Alter in der Tat 48.
- 50 mit 25 Jahren Service.
- 55 mit weniger als 25 Jahren Service.
- 60 wenn Sie den Polizeidienst vor dem obligatorischen Rentenalter mit weniger als 25 Dienstjahren verlassen.
Neues polizeiliches Rentensystem:
- 65 wenn Sie den Polizeidienst vor dem Alter verlassen 55 oder wenn Sie sich aus dem Programm austragen.
Steigt meine Rente jedes Jahr wegen Inflation?
Altes Polizeirentensystem: Ja – ab dem 55. Lebensjahr oder früher, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand treten.
Neues polizeiliches Rentensystem: Ja – ab dem 55. Lebensjahr oder früher, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand gehen.
Wie wird meine Rente angesammelt?
Altes Polizeirentensystem: Doppelte Abgrenzung: 1/60 des Endgehalts für jede der ersten 20 Dienstjahre und 2/60 für jede der letzten 10 Dienstjahre. Neues Polizeirentensystem: Einheitliche Rückstellung: 1/70 des Endgehalts für jedes Dienstjahr.
Was sind die Regelungen für den kranken Ruhestand?
Alte Polizeirente: Rente sofort zahlbar. Offiziere mit fünf oder mehr Dienstjahren erhalten erhöhte Renten.Neues polizeiliches Rentensystem: Rente und Kapital sofort zahlbar. Verbesserte
Renten werden nur an Beamte gezahlt, die zu keiner regulären Beschäftigung fähig sind; andere erhalten eine nicht verbesserte Rente.
Kann mein Partner eine Rente bekommen, wenn ich sterbe?
Alte Polizeirente: Nur, wenn er/sie mit Ihnen verheiratet ist oder Ihr Lebenspartner ist. Die Rente endet, wenn der Partner wieder heiratet oder zusammenlebt.Neues polizeiliches Rentensystem: Renten können auch an unverheiratete Lebenspartner (Konkubinate) gezahlt werden, die keine Lebenspartner sind, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rente ist lebenslang zu zahlen.
Werden Renten an Kinder gezahlt?
Alte Polizeirente: Nur für Ihre legitimen oder adoptierten Kinder und nicht für Kinder einer Ehe, die nach der Pensionierung stattgefunden hat, oder für Kinder, die im Ruhestand adoptiert wurden.Neues Polizeirentensystem: An ein leibliches Kind, Stiefkind oder Adoptivkind oder ein anderes Kind, das bei Ihrem Tod von Ihnen abhängig war (auch wenn es nicht mit Ihnen verwandt ist).
Werden Partner- und Kinderrenten in den ersten 13 Wochen erhöht?
Altes Polizeirentensystem: janeues Polizeirentensystem: Nein
Was ist das pauschale Sterbegeld, wenn ich im Dienst sterbe (vorausgesetzt, Sie haben sich nicht abgemeldet)?
Altes Polizeirentensystem: 2 mal bezahltneues Polizeirentensystem: 3 mal bezahlen
Kann ich mehr bezahlen, um meine Rente zu erhöhen?
Neues Polizeirentensystem: Ja – Sie können „zusätzliche Jahre“ mit Einschränkungen kaufen, obwohl es kein AVC-System gibt, das mit dem neuen System verbunden ist.
Hinweise
- Sie treten dem neuen System automatisch bei, wenn Sie am oder nach dem 6. April 2006 zum Polizeibeamten ernannt werden. Sie können sich abmelden, wenn Sie möchten, aber Sie können sich nur einmal wieder anmelden. Wenn Sie sich ein zweites Mal abmelden, können Sie nicht wieder beitreten.
- Ab dem 6. April 2006 kann jeder Polizeibeamte in ein anderes Rentensystem (z. B. einen persönlichen Pensionsplan) sowie in das Polizeisystem einzahlen.
- Aufgrund des Altersdiskriminierungsgesetzes beträgt das obligatorische Rentenalter für Constables und Sergeants jetzt 60 Jahre. Allerdings Offiziere, die auf dem alten Schema sind, können immer noch in Rente gehen 55 ohne Nachteil.