Interessiert daran, ein JP zu werden?
Zulassungsvoraussetzungen für JPs in NSW
Um zur Ernennung als Friedensrichter in NSW berechtigt zu sein, müssen Sie:
- mindestens 18 Jahre alt sein
- von einem Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung oder des Legislativrates (MP oder MLC)nominiert sein
- Australischer Staatsbürger oder Wahlberechtigter sein, es sei denn, der Generalstaatsanwalt befreit die Person von der Erfüllung dieses Kriteriums
- von gutem Charakter sein
- schriftliche Zustimmung zu vertraulichen Anfragen bezüglich der Eignung der Person für die Ernennung, einschließlich einer Strafregisterprüfung
- kein unverdienter Konkurs sein
- Stellen Sie fest, dass Ihre die Ernennung zum Friedensrichter ist für Ihre Anstellung oder zur Erfüllung eines gemeindebasierten Bedarfs an der Ernennung erforderlich
Das Bewerbungsverfahren
Bitte beachten Sie:
Das NSW Department of Communities and Justice hat ein neues Online-System zur Verwaltung von Ernennungen und Wiederernennungen von Friedensrichtern (JP) entwickelt. Das neue System ermöglicht es allen Bewerbern, ihren JP-Termin vollständig online zu verwalten.
Das neue System wurde im April 2019 eingeführt.
Sie müssen sich auf der Website des NSW Department of Communities and Justice – Appointment Services anmelden, sich für das neue Online-System registrieren und einen Terminantrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Registrierung eine E-Mail-Adresse benötigen und den JP-Wissenstest erfolgreich abschließen müssen, bevor Sie sich als JP bewerben können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des NSW Department of Communities and Justice unter www.jp.nsw.gov.au
Email:[email protected] oder rufen Sie die JP Infoline unter 02 8753 8158 (8.30 – 11.30 Uhr und 1.30 pm – 3.30 pm Montag bis Freitag)