Was ist die Adoption von Stiefeltern?
Stiefeltern können die Adoption des Kindes ihres Ehepartners oder Partners beantragen, ohne dass der Partner, der bereits der leibliche Elternteil des Kindes ist, ebenfalls die Adoption des Kindes beantragt. Die Interpretation von „Stiefeltern“ umfasst den Lebenspartner eines Elternteils des Kindes; ein zusammenlebendes Paar, bei dem der andere zusammenlebende Elternteil des Kindes ist; und der Ehegatte eines Elternteils des Kindes. Das Kind muss mindestens 2 Jahre mit dem leiblichen Elternteil und dem Partner zusammen gelebt haben. Der leibliche Elternteil kann der Adoption zustimmen, während er die elterlichen Rechte und Pflichten beibehält. Sobald die Adoptionsentscheidung getroffen ist, Der leibliche Elternteil teilt die elterlichen Rechte und Pflichten mit dem Ehepartner oder Partner. Die Wirkung der Stiefelternadoption ist:
- der Stiefelternteil wird Adoptivelternteil mit vollen elterlichen Rechten und Pflichten in Bezug auf das Kind
- Die Familie kann alle den gleichen Nachnamen haben
- Der leibliche Vater hat keine weiteren Rechte oder Pflichten gegenüber dem Kind und hat keine Möglichkeit, in Zukunft Rechte zu erhalten
- Das Kind hat die gleichen Rechte, einschließlich der Erbrechte, wie alle später geborenen Kinder eines Elternteils, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ehe geboren wurden
- wenn die Adoption innerhalb einer Ehe stattfindet, schafft die Adoption eine rechtliche Familieneinheit mit Verfassungsschutz, als wäre das Kind in diese Familieneinheit hineingeboren worden.
Das Kind erhält eine Bescheinigung, die eine Kopie des Eintrags in das Adoptivkinderregister darstellt. * Hinweis: Die gleichen Regeln gelten, wenn ein Vater, der Vormund ist und die Grundversorgung (Sorgerecht) seines Kindes hat, beantragen möchte, das Kind mit einer anderen Person als der Mutter zu adoptieren.
Andere Aspekte der Stiefelternadoption
Die Adoption trennt alle rechtlichen Verbindungen zwischen dem Kind und seinem leiblichen Elternteil und seiner Großfamilie vollständig. Dies bedeutet, dass der andere leibliche Elternteil nach der Adoption kein Recht auf Kontakt mit dem Kind hat. Die Adoptiveltern können zustimmen, dass der leibliche Elternteil in Kontakt bleiben kann, aber wenn diese Vereinbarung zusammenbricht, hat er / sie nicht das Recht, vor Gericht zu gehen, um Zugang zu suchen. Die Adoption verändert die Identität des Kindes und verschleiert seine Geburtsdaten. Kinder müssen die Wahrheit über sich selbst erfahren. Sie müssen wissen, wer sie sind, woher sie kommen und wo sie hineinpassen. Wenn sich ein Kind in einer Familie mit einem Elternteil befindet, der nicht sein leiblicher Elternteil ist, ist es wichtig, dass diese Tatsache anerkannt wird und dass Möglichkeiten gefunden werden, diese Probleme offen und ehrlich mit dem Kind zu diskutieren. Auch wenn ein Kind im Allgemeinen keinen Kontakt mit dem leiblichen Vater / der Mutter hatte, ist es wichtig, dass das Kind über den Vater / die Mutter und seine Familie Bescheid weiß.
So bewerben Sie sich für die Adoption
Bewerben Sie sich direkt bei TUSLA the Child and Family Agency, lokales Büro. TUSLA Die Agentur für Kinder und Familie kann den Antrag auf Beurteilung an eine akkreditierte Bewertungsstelle weiterleiten. Um zu entscheiden, ob eine Adoption angemessen ist, wird der zugewiesene Sozialarbeiter eine Reihe von Besuchen im Familienheim durchführen. Dies soll sicherstellen, dass das Kind und der Stiefelternteil gut miteinander verbunden sind und dass die Adoption im besten Interesse des Kindes liegt. Der Sozialarbeiter möchte mit jüngeren Kindern sprechen, um sicherzustellen, dass sie verstehen, was passiert. Wenn die Adoptionsbehörde nach Erhalt eines Berichts von TUSLA, der Kinder- und Familienagentur, davon überzeugt ist, dass die Adoption angemessen ist und dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, wird der Adoptionsauftrag erteilt. Die Ansichten des Kindes werden von der Adoptionsbehörde bzw. vom Gericht festgestellt und unter Berücksichtigung des Alters und der Reife des Kindes angemessen gewichtet.
Wessen Zustimmung ist erforderlich, bevor eine Adoptionsentscheidung getroffen werden kann?
Die Mutter ist automatisch Vormund ihres Kindes, und ihre Zustimmung ist immer erforderlich, bevor eine Adoptionsentscheidung getroffen werden kann. Wenn der leibliche Vater des Kindes ein Erziehungsberechtigter ist, ist seine Zustimmung zur Adoption gesetzlich vorgeschrieben. Jeder andere Vormund des Kindes muss die Zustimmung zur Adoption erteilen, z. B. nicht elterliche Vormünder, die vom Gericht mit einem besonderen Recht ernannt werden, das Kind zur Adoption zu stellen, und der Adoption des Kindes zustimmen.
Wer muss konsultiert werden, bevor eine Adoptionsentscheidung getroffen werden kann?
Wenn der leibliche Vater kein Vormund des Kindes ist, muss er über die Adoption konsultiert werden, wenn dies möglich ist. Der Vater hat ab dem Tag der Kündigung mindestens 21 Tage Zeit, um einen Antrag auf Vormundschaft für das Kind zu stellen. Wenn der Vater beim Gericht beantragt, Vormund zu werden, wird das Adoptionsverfahren bis zum Ergebnis der Gerichtsverhandlung zur Vormundschaft ausgesetzt. Wenn eine Konsultation nicht möglich ist oder als unangemessen erachtet wird, kann die Adoptionsbehörde, nachdem sie zuvor die Zustimmung des Obersten Gerichtshofs eingeholt hat, die Adoptionsanordnung ohne Rücksprache mit dem leiblichen Vater erlassen. Wenn ein Vater befürchtet, dass er von der Adoptionsbehörde nicht konsultiert werden kann, kann er vor oder nach der Geburt seines Kindes schriftlich bei der Adoptionsbehörde beantragen, dass er konsultiert wird, wenn:
- sein Kind wird zur Adoption freigegeben oder
- die Mutter oder ein Verwandter hat einen Antrag auf Adoption seines Kindes gestellt
Relevante Nicht-Erziehungsberechtigte sind bestimmte an einer Adoption interessierte Parteien, aber keine vollwertigen Erziehungsberechtigten und müssen daher dem Adoptionsprozess nicht zustimmen, aber diese Personen haben das Recht, im Zusammenhang mit der Adoption konsultiert zu werden. Es umfasst vom Gericht ernannte vorübergehende Erziehungsberechtigte und nicht elterliche Erziehungsberechtigte ohne spezifisches Recht, das Kind zur Adoption zu stellen oder der Adoption des Kindes zuzustimmen.
Weitere Informationen zur Adoption von Stiefeltern erhalten Sie unter:
TUSLA the Child and Family Agency, lokales Büro Die Adoptionsbehörde von Irland Shelbourne House, Shelbourne Road, Dublin 40: 01 – 2309300www.aai.gov.ie E-Mail-Adresse: [email protected]
Wenn Sie Ihre individuelle Situation besprechen möchten, rufen Sie uns unter unserer vertraulichen Nummer an 01 670 0120
Laden Sie HIER unsere Informationsbroschüre zur Adoption von Stiefeltern herunter
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