Einbruch

Einbruchsfälle werden als schwere Straftaten angesehen und können erhebliche Strafen nach sich ziehen. Es ist nicht ungewöhnlich, eine Freiheitsstrafe für jede Form von Einbruch zu verbüßen, und die Drei-Streik-Regel bedeutet dies, für eine dritte Straftat des häuslichen Einbruchs, Es gibt eine obligatorische Mindeststrafe von drei Jahren.

Es gibt viele Faktoren, die letztendlich die Länge der Strafe bestimmen, die einem Einbrecher ausgehändigt wird, nicht nur, ob es sich um eine erste Straftat handelt, sondern auch um die Tageszeit, zu der der Einbruch begangen wurde.

2012 wurden neue Strafmaßrichtlinien für Einbruch und Diebstahl eingeführt, die die Wahrscheinlichkeit einer Freiheitsstrafe erhöhten. Das Gericht wird eine Reihe von Faktoren berücksichtigen, um festzustellen, ob eine Freiheitsstrafe verhängt wird oder nicht, aber bei schwerwiegenderen Einbrüchen, z. B. bei Waffeneinbrüchen oder bei denen das Opfer daran gehindert wird, um Hilfe zu rufen, ist eine Gefängnisstrafe das wahrscheinlichste Ergebnis.

Die Tageszeit, zu der das Verbrechen begangen wurde, wird berücksichtigt, wenn die Gerichte eine Verurteilung in Betracht ziehen. Nachts begangene Einbrüche gelten als schwerwiegender, und normalerweise werden den Einbrechern, die ihr Verbrechen begehen, wenn die Bewohner zu Hause sind, längere Strafen verhängt. Wenn ein Kind während des Vorfalls zu Hause ist, wird dies als noch schwerwiegender angesehen und es wird normalerweise eine längere Haftstrafe verhängt.

Es kann für Sie und Ihre Mitmenschen sehr schwierig sein, sich einer Einbruchsanzeige zu stellen, aber Freeman & Co Solicitors wird alles tun, um sicherzustellen, dass Sie eine faire Strafe erhalten und Zugang zu den bestmöglichen und genauesten Informationen haben.

Sentencing Guidelines

NON DOMESTIC EINBRUCH

Maximum, wenn summarisch versucht: Stufe 5 fein und / oder 6 Monate Haft

Maximum, wenn auf Anklage versucht: 10 jahre Haft

EINBRUCH im INLAND

Maximum bei gerichtlicher Verurteilung: Geldstrafe der Stufe 5 und / oder 6 Monate Haft

Maximum bei Anklageerhebung: 14 Jahre Haft

VERSCHÄRFTER EINBRUCH

Maximum: Lebenslange Haft

Was jetzt zu tun ist

Als Marktführer in allen Fragen der Strafverteidigung, Freeman & Co. Anwälte sind wirklich leicht zu kontaktieren. Sie können uns unter 0161 236 7007 anrufen oder uns eine vertrauliche E-Mail senden, indem Sie hier klicken.

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