Um eine Gesellschaft zu gründen, müssen Sie ein Antragsformular einreichen, entweder manuell (per Post oder E-Mail) oder online. Bevor Sie sich bewerben können, müssen Sie jedoch einige Dinge bereits getan haben.
Sie müssen:
- entwurf einer Verfassung (Regelwerk)
- Wählen Sie einen Namen
- Halten Sie eine Versammlung Ihrer Mitglieder ab.
Ausarbeitung eines Regelwerks
Eine eingetragene Gesellschaft muss eine Verfassung (Regelwerk) haben, die ihre ‚Objekte‘ (Zweck) festlegt und wie sie funktionieren wird. Sie werden gebeten, eine Kopie Ihrer Regeln zur Verfügung zu stellen, wenn Sie Ihre Bewerbung einreichen.
Der Incorporated Societies Act 1908 legt die Mindestanforderungen an die Regeln einer Gesellschaft fest, die klar und umfassend sein müssen.
Tools, die Ihnen helfen
Um Ihnen beim Entwurf Ihrer Regeln zu helfen, bietet diese Website Zugriff auf Richtlinien, Beispielregeln und unseren ‚Constitution Builder‘ für Incorporated Societies — ein Online-Tool zum Selbermachen zum Schreiben oder Überarbeiten Ihrer Regeln.
Verfasser der Verfassung
Der Verfasser der Verfassung ist in der Lage, einen Dokumententwurf zu erstellen, der den größten Teil des in einer Verfassung erforderlichen Inhalts enthält.
Sie müssen den Regelentwurf mit den Mitgliedern Ihrer Gesellschaft besprechen und einen Fachmann konsultieren, bevor Sie Ihre Verfassung fertigstellen.
Verwenden Sie unseren Verfassungs-Builder, um Ihre Regeln zu entwerfen
Verwenden Sie unser Verfassungs-Builder-Tool
Lassen Sie uns wissen, was Sie denken
Wir sind daran interessiert, das Tool zu verfeinern, um es so nützlich wie möglich zu machen, daher würden wir uns über Ihr Feedback freuen.
Lassen Sie uns wissen, was Sie von unserem Verfassungs-Builder-Tool halten
Schauen Sie sich die Regeln anderer Gesellschaften an
Es kann auch nützlich für Sie sein, sich die Regeln anderer Gesellschaften anzusehen, insbesondere solche mit ähnlichen ‚Objekten‘ wie Ihre eigenen. Suchen Sie Rechtsberatung, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen.
Nach Gesellschaften suchen
Einen Namen wählen
Sie müssen auch einen Namen für Ihre Gesellschaft auswählen, der in Ihren Regeln enthalten sein muss – und mit dem Wort ‚Incorporated‘ enden muss.
Der von Ihnen gewählte Name darf nicht mit dem einer anderen eingetragenen Gesellschaft oder Körperschaft (z. B. einer Gesellschaft) identisch oder diesem ähnlich sein, es sei denn, diese Organisation hat uns ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
Überprüfen, ob der Name verfügbar ist
Mithilfe der Suchoptionen auf den Websites der Unternehmen können Sie überprüfen, ob der von Ihnen gewählte Name verfügbar ist.
Suche nach Gesellschaften Suche nach Unternehmen Suche nach anderen Registern
Andere Namensbeschränkungen
Der von Ihnen gewählte Name darf bestimmte Wörter (z. B. ANZAC, Royal) nicht enthalten, deren Verwendung durch andere Rechtsvorschriften verboten ist.
Wir können auch Namen ablehnen, die unserer Meinung nach unerwünscht sind.