Diffamierungsfälle – Faktoren zur Quantifizierung von Schadenersatzansprüchen

Die Medien- und Kommunikationsliste des High Court hat die Faktoren, die bei der Berechnung und Diskontierung von Schadenersatzansprüchen in Diffamierungsansprüchen berücksichtigt werden, hilfreich neu formuliert. Eine solche Berechnung führte zu einer Auszeichnung von £ 49,000 an einen Lehrer, der in Online- und Printmedien diffamiert wurde. Partner Emily Cox und Paralegal Palomi Kotecha von unserem Media Disputes Team, betrachten diese Faktoren und wie Schäden Auszeichnungen in Verleumdung Ansprüche sind nicht der Weg zum Reichtum einige sich vorstellen können.

In Gilham gegen MGN Ltd und Reach Plc prüfte die Medien- und Kommunikationsliste des High Court eine Verleumdungsklage von Herrn Gilham, einem 40-jährigen Lehrer, in Bezug auf vier Artikel, die in der Zeitung Sunday Mirror und auf den Websites Mirror und Kent Live veröffentlicht wurden. Die Artikel betrafen die Entlassung von Herrn Gilham von seinem Lehrberuf aufgrund der angeblichen Anwendung übermäßiger Gewalt beim Anheben eines Schülers am Kragen, um ihn zur Tür zu bringen und seine schlammigen Füße aus dem Klassenzimmer zu entfernen. Der Vater des Schülers stand zu diesem Zeitpunkt vor der Tür und war Zeuge des Ereignisses.

Während Herr Gilham aufgrund des Vorfalls von seinem Lehrerposten entlassen wurde, war die Teaching Regulation Agency (TRA) nicht der Ansicht, dass Herr Gilham sich eines beruflichen Fehlverhaltens schuldig gemacht hatte, und vertrat die Auffassung, dass seine „Fähigkeit zu unterrichten“ unberührt bleibt. In den Artikeln wurde jedoch festgestellt, dass Herr Gilham des beruflichen Fehlverhaltens für schuldig befunden worden war. Herr Gilham beanstandete diese Aussagen als diffamierend. Der erste Angeklagte entschuldigte sich schnell für den Fehler, während der zweite Angeklagte dies nicht tat und stattdessen den Artikel so änderte, dass er eine weitere diffamierende Aussage enthielt, dass Herr Gilham aufgrund des Vorfalls vom Unterricht ausgeschlossen werden könnte.

Die Beklagten unterbreiteten mehrere qualifizierte Angebote zur Wiedergutmachung, d. h. ein offenes Angebot zur Zahlung von Kosten und Schadensersatz gemäß Abschnitt 3 (5) des Defamation Act 1996, das die Klägerin akzeptierte. Ein grundlegender Meinungsverschiedenheitspunkt war jedoch, inwieweit sich eine veröffentlichte Entschuldigung auf den Vorfall beziehen sollte. Die Beklagten sagten, dass sie erwägen würden, das zu melden, was in einem Brief der TRA gesagt wurde, in dem bestätigt wurde, dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen würden, aber sie mussten dies in einen Kontext stellen und die Leser nicht über die Ergebnisse der TRA irreführen, nämlich dass die Handlungen des Klägers unangemessen und die angewandte Gewalt unangemessen waren. In diesem Fall wurde die Entschuldigung schnell und in Begriffen veröffentlicht, mit denen der Antragsteller unzufrieden war.

Einmaliger Schadensersatzanspruch

Das Gericht wurde gebeten, die Höhe des Schadensersatzes zu bestimmen, der gemäß dem Wiedergutmachungsangebot zu gewähren ist. Bei einer Klage in Bezug auf zwei oder mehr Verleumdungen hat das Gericht das Ermessen, den Kläger durch einen einzigen Schadensersatz zu entschädigen. Da die verleumderischen Artikel in diesem Fall von derselben Person verfasst wurden, materiell gleich waren und die Verhandlungen und Angebote für alle Veröffentlichungen erfolgten, war Herr Justice Lewis der Ansicht, dass es künstlich wäre, sie zu trennen, und ein echtes Risiko einer doppelten Einziehung mit sich bringen würde. Er machte daher eine einzige Auszeichnung.

Faktoren zur Quantifizierung des Schadens

Zur Quantifizierung des Schiedsspruchs bestätigte der Richter, dass es für Verleumdungsklagen einen zweistufigen Ansatz gibt. Zunächst wird das Gericht die Höhe des Schadens prüfen, der am Ende eines Verleumdungsprozesses zugesprochen worden wäre. Zweitens, Das Gericht wird alle angemessenen Rabatte auf die Bühne prüfen 1 Auszeichnung, um alle Versuche der Milderung oder Besserung des Beklagten widerzuspiegeln.

Herr Justice Lewis artikulierte Schlüsselfaktoren, die sich auf die Bewertung der Stufe 1 in Bezug auf die Schwere der Verleumdung auswirken werden, darunter:

  1. Beweise, die belegen, dass der Antragsteller infolge der diffamierenden Veröffentlichung negativ behandelt oder „gemieden“ wurde;
  2. Die Auswirkungen auf den Ruf des Antragstellers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung;
  3. Der Grad der Glaubwürdigkeit, der der Veröffentlichung zugeschrieben wird, die die diffamierende Aussage macht;
  4. Ob die Erklärung an Familienangehörige oder die breite Öffentlichkeit veröffentlicht wurde;
  5. Die Möglichkeit, dass diffamierende Inhalte über soziale Medien verbreitet werden; und
  6. Schäden können sich verschlimmern, wenn der Beklagte böswillig handelt.

In diesem Fall hielt es der Richter für bedeutsam, dass die Vorwürfe lokal veröffentlicht wurden und dem beruflichen Ruf des Klägers nicht nur als Lehrer, sondern auch in der Gemeinde als Kinderrugby-Trainer sehr geschadet hätten. Er berücksichtigte auch die Aussagen des Klägers zu den Verletzungen und Demütigungen, die er in seiner örtlichen Gemeinde erlitten hatte, getrennt von seinem beruflichen Ruf.

Mildernde Faktoren

Der Richter fuhr fort, mildernde Faktoren zu berücksichtigen, die sich auf die Zuerkennung von Schadensersatz auswirken würden, einschließlich der Frage, ob ein Angebot zur Wiedergutmachung unverzüglich unterbreitet wurde, ob eine Entschuldigung unverzüglich unterbreitet wurde, ob ein Beklagter mit einem Angebot inkonsequent gehandelt hatte und ob das Verhalten eines Beklagten den Gesamtschaden für die Gefühle des Klägers erhöht hatte.

Herr Justice Lewis stellte fest, dass die ursprüngliche Entschuldigung des Erstangeklagten schnell und in gutem Glauben veröffentlicht wurde, und obwohl es für den Kläger besser gewesen wäre, mehr Zeit für die Prüfung des Wortlauts zu haben, achtete er auf die Druckfrist der Veröffentlichung. In Bezug auf die zweite Entschuldigung hielt der Richter sie für „widerwillig, ungeeignet und unzureichend im Hinblick auf eine angemessene Rechtfertigung, die Wiederherstellung des Rufs des Klägers und die Verringerung der ihm verursachten Not und Verärgerung“.

Während der Stage 1 Award für £ 85.000 war, machte der Richter einen Stage 2 Abzug für die rechtzeitige Entschuldigung des ersten Angeklagten und berücksichtigte weitere Hintergrundinformationen, bevor er auf £ 61.200 und schließlich auf £ 49.000 diskontierte.

Kommentar

Medienartikel über große und auffällige Geldprämien bei Telefon-Hacking-Ansprüchen (wegen Missbrauchs privater Informationen) können den Eindruck erwecken, dass es in allen medienrechtlichen Fällen leicht ist, große Schäden zu erhalten. Herr Justice Lewis bestätigte jedoch, dass „die fiktive „Obergrenze“ für Verleumdungspreise derzeit bei etwa £ 300,000 liegt“ (pro Herrn Justice Warby im Jahr 2017 in Barron gegen Collins), obwohl seit Inkrafttreten des Defamation Act 2013 nichts mehr auf diesem Niveau war.

Dieses Urteil zeigt, dass trotz eines Klägers, der feststellt, dass diffamierende Inhalte, die über ihn veröffentlicht wurden, seinen Ruf in seiner örtlichen Gemeinschaft schädigten, Schadensersatzansprüche bei Diffamierungsansprüchen bescheiden bleiben. In der Praxis ist es schwierig, Schadenersatz auf hoher Ebene zu erhalten, insbesondere wenn Veröffentlichungen schnell gehandelt haben, um sich zu entschuldigen und den durch die Veröffentlichung verursachten Schaden auf andere Weise zu mildern.

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