Alkohol, Tabak, Bargeld und Verbrauchsteuern

Zuletzt überprüft: 11/10/2021

Alkohol- und Tabakgrenzwerte innerhalb der EU

Als Privatperson gibt es keine Beschränkungen für das, was Sie kaufen und mitnehmen können, wenn Sie zwischen EU-Ländern reisen, solange die gekauften Produkte für Ihren eigenen nicht für den Wiederverkauf. Steuern (Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern) sind im Preis des Produkts in dem Land enthalten, in dem Sie es gekauft haben, sodass in keinem anderen EU-Land weitere Zahlungen fällig werden.

Um festzustellen, ob die von Ihnen gekauften Produkte für Ihren eigenen Gebrauch bestimmt sind, können die EU-Zollbehörden jedoch verschiedene Elemente prüfen, z. B. ob Sie ein Handelsunternehmen besitzen oder für ein Handelsunternehmen arbeiten, wie die Waren verpackt und transportiert werden usw. Sie sehen sich auch die Menge der Produkte an, mit denen Sie reisen.

Warnung

Beachten Sie, dass jedes EU-Land eine Höchstmenge an Tabakerzeugnissen und alkoholischen Getränken festlegen kann, die Sie in das Land bringen dürfen. Diese Höchstbeträge müssen mindestens:

  • 800 zigaretten
  • 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von maximal 3 Gramm)
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Tabak
  • 10 Liter Spirituosen
  • 20 Liter Likörwein
  • 90 Liter Wein (einschließlich maximal 60 Liter Schaumweine)
  • 110 Liter Bier

Beförderungsmengen über den Grenzwerten

Wenn die Zollbehörden den Verdacht haben, dass Sie Waren befördern, die nicht für Ihren eigenen Gebrauch bestimmt sind oder zum Weiterverkauf bestimmt sind, können Sie aufgefordert werden, dies nachzuweisen (durch Vorlage eines Nachweises über die kauf etc.). Wenn Sie keine ausreichenden Beweise vorlegen können, werden Sie möglicherweise zur Zahlung von Zöllen aufgefordert oder Ihre Produkte könnten beschlagnahmt werden.

Warnung

Für Reisende unter 17 Jahren gelten strengere Regeln. Diese können von Land zu Land variieren, also überprüfen Sie, bevor Sie reisen.

Mitführen von Bargeld

Wenn Sie vorhaben, mit 10 000 Euro oder mehr in bar (oder dem Gegenwert in anderen Währungen) in die EU einzureisen oder diese zu verlassen, müssen Sie dies bei den Zollbehörden anmelden. Wenn Sie dies nicht tun, kann dies dazu führen, dass Ihr Bargeld von den Zollbehörden einbehalten wird, und Sie können eine Geldstrafe erhalten. Beachten Sie, dass die Zollbehörden individuelle Kontrollen sowie Kontrollen Ihres Gepäcks und / oder Fahrzeugs durchführen können.

Wenn Sie zwischen EU-Ländern mit 10 000 Euro oder mehr in bar (oder dem Gegenwert in anderen Währungen) reisen möchten, müssen Sie bei den Zollbehörden in den Ländern, die Sie verlassen, betreten und passieren, nachfragen, ob Sie es deklarieren müssen.

Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern bei der Einreise in die EU

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen, können Sie innerhalb der nachstehenden Grenzen mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfreie Waren mitnehmen, wenn diese nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind. Die gleichen Regeln gelten, wenn Sie von den Kanarischen Inseln oder anderen Gebieten kommen, in denen die EU-Vorschriften über Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern nicht gelten.

Alkoholische Getränke

Sie können mitbringen:

  • 4 liter Wein und
  • 16 Liter Bier

Sie können auch mitbringen:

  • insgesamt 1 Liter Spirituosen über 22 % Vol. oder 1 Liter nicht denaturierten Alkohol (Ethylalkohol) von 80% vol. (oder mehr) oder 2 Liter Likörwein oder Schaumwein

Jeder dieser Beträge entspricht 100% der Summe dieser letzten Zulage, die Sie aufteilen können. Zum Beispiel können Sie einen halben Liter Spirituosen und 1 Liter Likörwein mitbringen – beides entspricht der Hälfte dieser Zulage.

Tabakerzeugnisse

Je nach EU-Land, das Sie besuchen, gibt es eine höhere oder niedrigere Grenze. Wendet ein EU-Land die unteren Grenzwerte an, kann es sie entweder nur auf Land- und Seereisende (Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen und Slowakei) oder auf alle Reisenden (Estland und Rumänien) anwenden.

Höheres Limit

Untere Grenze

200 zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Tabak

40 zigaretten oder
20 Zigarillos oder
10 Zigarren oder
50 g Tabak

Sie können jedes dieser Tabakerzeugnisse kombinieren, aber Sie dürfen die Gesamtgrenze nicht überschreiten. Zum Beispiel 50 Zigarillos + 25 Zigarren = Gesamtzulage.

Warnung

Wenn Sie unter 17 Jahre alt sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine zollfreie Zulage für Tabak oder Alkohol.

Andere Waren einschließlich Parfüm

Sie dürfen andere Waren bis zu einem Wert von EUR 300 pro Reisenden oder EUR 430 für Reisende auf dem Luft- und Seeweg befördern. In einigen EU-Ländern gilt für Reisende unter 15 Jahren eine Untergrenze von 150 EUR.

Kraftstoff

Sie können zusätzlich zu dem in Ihrem Kraftstofftank enthaltenen Kraftstoff maximal 10 Liter in einem tragbaren Behälter transportieren. Diese Regel gilt für jede Art von motorisiertem Fahrzeug.

Verbrauchsteuern beim Verlassen der EU

Wenn Sie zu einem Bestimmungsort außerhalb der EU (und bestimmten Gebieten innerhalb der EU wie den Kanarischen Inseln) reisen, können Sie Waren zoll- und steuerfrei in sogenannten „Tax-free Shops“ in Flughäfen und Häfen kaufen. Sie sollten jedoch bedenken, dass diese Waren in Ihrem Nicht-EU-Bestimmungsland zoll- und steuerfreien Freibeträgen unterliegen können.

Transit in der EU über die Schweiz oder ein anderes Nicht-EU-Land

Warnung

Wenn Sie von einem EU-Land über die Schweiz in ein anderes EU-Land reisen, gelten die Schweizer Zollvorschriften.

Wenn Sie Alkohol- oder Tabakmengen mitführen, die über den in der Schweiz zulässigen Grenzwerten liegen, müssen Sie diese bei der Einreise in die Schweiz und bei der Wiedereinreise in die EU deklarieren. In der Schweiz können Sie aufgefordert werden, eine finanzielle Garantie zu leisten, die Sie zurückerhalten, wenn Sie das Land mit der Ware verlassen.

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